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Sozialversicherungspflicht
Plus Minus

"Peter Hoss, Steuerberater aus Siegen, kann sich freuen: er bekam rund 85.000 Euro aus der Renten- und Arbeitslosenversicherung zurück. Der Grund: Er hatte in früheren Jahren - als er im elterlichen Betrieb angestellt war - Pflichtbeiträge an die Sozialversicherung gezahlt. Wie sich nun herausstellte, zu unrecht, denn er war nie sozialversicherungspflichtig gewesen."

Ratgeber Recht

"Die Agentur für Arbeit ist der Ansicht, Dirk Hirdes sei kein richtiger Arbeitnehmer gewesen. Er habe in der Firma seines Vaters nicht weisungsgebunden gearbeitet. Er habe Rechtsgeschäfte ohne Zustimmung tätigen können, deshalb hätte kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorgelegen. Die Vorraussetzung für die Gewährung von Arbeitslosengeld sei damit nicht erfüllt, so die Agentur für Arbeit"